Neue Corona-Regelung für den Büchereibesuch!

Ab dem 2. September gilt in Bayern eine 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese bringt einige Änderungen der bisher gewohnten Corona-Regeln mit sich. Betroffen sind auch Büchereien, für die Stand jetzt keine Ausnahmeregeln mehr gelten.

Ab einer Inzidenz von > 35 im Lankreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.

  • Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
  • Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
  • Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler (die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)
  • Mitarbeiter, solange sie die Bücherei zum Zweck der Ausübung des Berufs oder Ehrenamts betreten