Ab dem 2. September gilt in Bayern eine 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese bringt einige Änderungen der bisher gewohnten Corona-Regeln mit sich. Betroffen sind auch Büchereien, für die Stand jetzt keine Ausnahmeregeln mehr gelten.
Ab einer Inzidenz von > 35 im Lankreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.
- Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
- Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
- Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Schüler (die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)
- Mitarbeiter, solange sie die Bücherei zum Zweck der Ausübung des Berufs oder Ehrenamts betreten